Wir freuen uns immer auf neue Ideen und bieten Dir interessante Mitgliedschaftsmodelle. Du kannst auch erst einmal unverbindlich für zwei Monate die Angebote im Verein testen. Falls das für Dich interessant ist, dann folge diesem Link.
VORTEILE EINER MITGLIEDSCHAFT
Wir haben eine gelebte Anerkennungskultur. Dazu gehören Abteilungsessen, Ehrungen eine gemeinsame Weihnachtsfeier bzw. Weihnachtsfahrt. Du kannst Vereinsmeister/in werden. Du kannst mit unserer Hilfe und ein wenig Talent die FLVW- NRW- oder DM-Qualifikation erreichen. Du bekommst professionelle Unterstützung für Dein jährliches Ziel. Wir verraten Dir, wo Dein Potential liegt.
Wir bieten Dir abwechslungsreiches Training auf der Bahn im Stadion, in der Halle, im Kraftraum, auf der Finnbahn, im Wald, auf den Halden und im Parkhaus. Du kannst, wenn Du mindestens 21 Jahre jung bist, nach drei Monaten Mitgliedsdauer unser Vereinsfahrzeug für Fahrten nutzen, auch für den Umzug und / oder den Urlaub. Wenn Du Dich für ein Ehrenamt interessierst und dieses ausübst, bekommst Du übrigens einen saftigen Rabatt auf die Miete.
Für einen neuen Vereinsrekord in der Leichtathletik und im Bowling zahlen wir 25,- EUR Prämie. Wir fahren jährlich ins Teambuilding / Trainingslager. Wir bieten Dir Ausbildungszuschüsse im Bereich des DOSB, des DLV und den BRSNW an. Diese betragen mindestens 80%.
Wir zahlen eine Übungsleiterpauschale, wenn Du ein Sportangebot leitest. Die Übungsleiterpauschale beträgt 16,50 EUR / h. Bei Teamsport Philipp gibt es bis zu 30 % Rabatt für Dich. Als Top-Athlet erhältst Du ein Profil auf der Athletenseite.
Wenn Du bis 23 Jahre jung bist, kannst Du Dich in der Vereinsjugend engagieren. Als Jugendvorstand hast Du Teilnahme- und Stimmrecht im Gesamtvorstand. So kannst Du früh das Ehrenamt für Dich entdecken.
Ab 16 Jahren hast Du ein Stimmrecht in unserem Verein.
ANSPRECHPARTNER
2. Vorsitzender | Mitgliederverwaltung – Benjamin Fritzsch
vorstand@sus-phoenix.de
T 0231 – 84 72 86 84 und M 0163 – 87 88 350
AUFNAHMEANTRAG ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT – natürliche Personen
Bitte die Seiten 1 und 2 händisch unterschrieben und postalisch an den SuS Phönix Dortmund 09 e.V. | Im Spähenfelde 15 | 44145 Dortmund senden, wahlweise als SCAN via Email an: vorstand@sus-phoenix.de
Über Deine Aufnahme wird in der nächsten geschäftsführenden Vorstandssitzung entschieden. Der Beitrag wird durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats beglichen.
AUFNAHMEANTRAG FIRMENMITGLIEDSCHAFT – juristische Personen
PROBEMITGLIEDSCHAFT ÜBER ZWEI MONATE
Wir bieten Dir auch eine Probemitgliedschaft (Info-Link) an. Diese läuft, bei flexiblem Beginn, zwei Monate und endet in sich, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wirst Du anschließend ordentliches Mitglied des Vereins, ist ein neuer Antrag notwendig, die Aufnahmegebühr entfällt allerdings. Du kannst Sport in allen Abteilungen treiben und Dich ausprobieren, vergünstigt für 21,02 EUR.FÖRDERMITGLIEDSCHAFT
Passive, die nicht aktiv am Sportangebot teilnehmen wollen, oder den Verein und seine Projekte fördern und damit unterstützen wollen, können eine Fördermitgliedschaft eingehen.
BEITRAGSSTRUKTUR
Die Mitgliedschaft im SuS Phönix Dortmund 09 e.V. ist ohne eine Abteilungszugehörigkeit nicht möglich. Zu dem Grundbeitrag kommt immer noch der gewählte Abteilungsbeitrag. Es ist auch möglich, mehreren Abteilungen anzugehören. Du zahlst dann die Abteilungsbeiträge dieser Abteilungen additional auf Deine ohnehin zu zahlenden Beiträge.
Es gilt die Beitragsordnung des SuS Phönix Dortmund 09 (pdf).
MITGLIEDSBEITRÄGE
Beitragsarten / Grundbeitrag | monatlich | halbjährlich |
---|---|---|
Kinder (bis 11 Jahre) | 3,00 € | 18,00 € |
Jugendliche und Erwachsene | 4,00 € | 24,00 € |
Familien (*1) | 15,00 € | 90,00 € |
Firmenmitgliedschaft (bis 10 Mitarbeitende jeweils) | 4,00 € | 24,00 € |
Firmenmitgliedschaft (ab 11 Mitarbeitende jeweils) | 3,00 € | 18,00 € |
Der Beitrag wird halbjährlich zum 05.01. und 05.07. (x2) per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
- Übungsleiter*innen mit Mitgliedschaft und gültiger Lizenz, die nicht aktiv als Sportler*in am Training und im Wettkampfbetrieb teilnehmen, sind von der Entrichtung von Grundbeiträgen befreit, zahlen nur den Abteilungsbeitrag in der Abteilung, in der die Mitarbeit als Übungsleiter*in erfolgt. Dazu ist der Übungsleitervertrag nötig und nebst Nachweisen der Ausbildung einzureichen. Anerkannte Flüchtlinge bis 26 Jahren sind ebenfalls beitragsbefreit nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Bei abgelaufenen Lizenzen erlischt die Beitragsfreiheit.
- (*1) zwei Erwachsene und beliebig vielen Kindern bis 17 Jahren
Aufnahmegebühr / bei Eintritt (einmalig *2) | ein Monatsgrundbeitrag: 3,- €, bzw. 4,- €, bzw. 15,- €. |
- (*2) Wird pro Mitglied erhoben; bei Familienmitgliedschaften und Firmenmitgliedschaften fällt die Aufnahmegebühr nur einmalig an.
Abteilung / Abteilungsbeiträge (pro Mitglied) | monatlich | halbjährlich |
---|---|---|
Bowling | + 3,00 € | + 18,00 € |
Behindertensport (DBS-Startrecht) | + 3,00 € | + 18,00 € |
Leichtathletik Kinder u. Jugend 8 bis 17 Jahren (DLV-Startrecht) | + 6,00 € | + 36,00 € |
Leichtathletik Erw. (Sportabzeichen / Walking / Wandern) oder | + 4,00 € | + 24,00 € |
Leichtathletik Erw. (DLV-Startrecht) inkl. Sportabzeichen | + 6,00 € | + 36,00 € |
Aus dem Abteilungsbeitrag Bowling wird das Spielen gezahlt. Bei Misses und Strikes gilt die Breitensportordnung (pdf)
Aus den Leichtathletik-Abteilungsbeiträgen werden die Verbandsabgaben an den FLVW und den BRSNW, die Startpassgebühren, die Übungsleiterpauschalen, alle Startgelder für Kinder bis 11 Jahren und auf amtlich vermessenen Strecken für Jugendliche ab 12 sowie Erwachsene 18+ (hier DLV- und / oder DBS-Startrecht bezahlt. Es gilt die Leichtathletikordnung (pdf)
WEITERE DOKUMENTE BEI BEDARF / UMMELDUNG und KÜNDIGUNG
KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Nach § 7 der aktuell gültigen Satzung vom 07.05.2024, hier Abs. 2) hat der Austritt durch durch Erklärung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahr (30. Juni bzw. 31. Dezember) an den Verein zu erfolgen.
Nutze dafür bitte das Änderungs- / Ummelde- und Kündigungsformular (pdf) – in Bearbeitung. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen.
Weitere Einzelheiten finden sich in der -> Satzung.